Friedrich, Freispruch für die Nazi-Justiz, 1998, Seite 15 Gemäß § 130 StGB ist es verboten, Justizverbrechen zu leugnen oder zu verharmlosen (vgl. Auschwitzlüge). Google in Hamburg wurde jedoch Mitte 2009 gezwungen, genau das zu tun, nämlich in www.google.de die Website Oehlrich.htm zu leugnen, weil Deutsche nicht erfahren sollen, daß "durch Richter und Staatsanwälte der Hamburger Justiz" unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind". Wer z.B. die Vergasung der Juden oder die Verbrechen der Justiz nicht verharmlost, muß in Deutschland damit rechnen, daß Hamburger Richter den Betreibern von Suchmaschinen verbieten, auf die Websites zu verweisen, die diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht billigen, nicht leugnen und nicht verharmlosen. Gemäß BGH-Entscheidung 1 StR 56/56 (BGHSt 10, 294) gilt als richterliches Mordprivileg die Sperrwirkung zugunsten mordender Richter. Der Justizmord ist straffrei. Wer partout nicht glauben will, daß deutsche Richter auch heute immer noch aus niedrigen Beweggründen unschuldige Menschen vorsätzlich ungestraft ermorden dürfen, sollte einmal einen Blick in einen StGB-Kommentar werfen. So steht z.B. in Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl. 2011, Seite 1580, wörtlich dies: Sperrwirkung. Wikipedia definiert den Chilling Effect wie folgt: "In a legal context, a chilling effect is the inhibition or discouragement of the legitimate exercise of a constitutional right by the threat of legal sanction. The right that is most often described as being suppressed by a chilling effect is the right to free speech. A chilling effect may be caused by legal actions such as the passing of a law, the decision of a court, or the threat of a lawsuit; any legal action that would cause people to hesitate to exercise a legitimate right (freedom of speech or otherwise) for fear of legal repercussions. When that fear is brought about by the threat of a libel lawsuit, it is called libel chill". |
| Die Sperrwirkung zugunsten mordender Richter Diese zensierte PDF findet Yahoo nicht: Test1 |
| Bing und Yahoo - A Little Madness in the Spring Diese PDF finden Yahoo + Bing: Test2, Test3 |
| Il Grande Silenzio: Der perfekte Mord |
| Der Massenmörder als Ehrenbürger |
| Gustl Mollath und Amtsrichter Armin Eberl |
| Gustl Mollath und Psychiater Klaus Leipziger |
| Gustl Mollath: Urteil 7 KLs 802 Js 4743/2003 |
| Gustl Mollath: Gerhard Strates Fata Morgana |
| Lars-Torben Oltrogge: Wer zahlt fürs Wegsperren? |
| Dinkel vs. Kachelmann: Richter Achim Hallenberger |
| Dinkel vs. Kachelmann: Rechtsanwalt Manfred Zipper |
| Weitere Dokumente zu Chilling Effects gibt es hier |
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| An
Google Germany GmbH Frau Lena Tangermann 20354 Hamburg Sehr geehrte Frau Tangermann, wenn diese Website die Vergasung der Juden verharmlosen würde, und wenn diese Website die Verbrechen der Hamburger Justiz verherrlichen würde, und wenn diese Website es begrüßen würde, daß die Hamburger Richter, die unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht" haben, von dem Hamburger Gerichtspräsidenten Kai-Volker Öhlrich niemals angeklagt wurden, und wenn diese Website es gutheißen würde, daß die Opfer der Verbrechen der Hamburger Justiz bis heute nicht entschädigt wurden, dann hätten Hamburger Richter Ihre Firma Google nicht im Sommer 2009 gezwungen, in Google.de diese Seite zu leugnen, bzw. Ihnen verboten, in Ihrer deutschen Suchmaschine auf diese Seite zu verweisen. Weil ich jedoch die Vergasung der Juden nicht verharmlose, und weil ich die Verbrechen der Hamburger Justiz nicht verherrliche, und weil ich es nicht begrüße, daß die Hamburger Richter, die unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht" haben, niemals angeklagt wurden, und weil ich es nicht gutheiße, daß die Opfer der Verbrechen der Hamburger Justiz nicht entschädigt wurden, haben Hamburger Richter Sie gezwungen, in Google.de diese Seite zu leugnen, bzw. Ihnen verboten, in Ihrer deutschen Suchmaschine auf diese Seite zu verweisen. Es verstößt gegen die Würde des Menschen, daß man von diesem Hamburger Gericht behelligt wird, das unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht" hat. Und es verstößt gegen Gesetz und Verfassung, daß man von prozeßunfähigen Hamburger Richtern (siehe z.B. Kammer25.pdf) behelligt wird, die allenfalls verkünden könnten: Wir, die Richter Andreas Buske und Harald Schulz, haben uns selbst untersucht und keine psychiatrischen Auffälligkeiten bei uns festgestellt.An Ihrer Stelle, Frau Tangermann, würde ich mich nicht gesetzwidrigen Verboten unterwerfen, die von prozeßunfähigen Richtern erlassen wurden. Hinweis: Früher befaßte sich Frau Tangermann bei Google mit dem leidigen Thema der Internet-Zensur. Später gab sie diesen Jura-Job auf und gründete eine Hundeschule. |
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An einem Gebäude der Hamburger Justiz kann man lesen, daß "durch Richter und Staatsanwälte der Hamburger Justiz" unzählige Menschen (die genaue Zahl wird vertuscht) "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind". Gerichtspräsident Kai-Volker Öhlrich, der jahrzehntelang in Hamburg als Strafrichter tätig war und deshalb die Hamburger Richter kennt, durch die unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind", weigerte sich, folgende Fragen zu beantworten: - Wieviele Hamburger
Richter sind wegen dieser Straftaten von Ihrem Gericht verurteilt worden?
Obwohl durch Hamburger Richter unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind", hat Strafrichter Kai-Volker Öhlrich keinen einzigen dieser Hamburger Richter jemals verurteilt. Es ist daher unwahrscheinlich, daß Hamburger Richter, die Menschen entrechten, mißachten, quälen, ihrer Freiheit berauben und zu Tode bringen, jemals verurteilt werden. Diese Hamburger Zustände kann man als begrüßenswert ansehen oder auch nicht: - Wer die Vergasung der Juden begrüßt, und wer es begrüßt, daß durch Richter der Hamburger Justiz unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind", und es begrüßt, daß solche Richter nicht verurteilt werden, wird die Hamburger Justiz als die "Krönung der Justiz" ansehen. - Wer die Vergasung der Juden nicht begrüßt, und wer es nicht begrüßt, daß durch Hamburger Richter unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind", und es nicht begrüßt, daß solche Richter nicht verurteilt werden, wird die Hamburger Justiz als den "Abschaum der Justiz" ansehen. |
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Stanislaw Lec hat über unmenschliche Richter, die unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht" haben, viele "Unfrisierte Gedanken" verfaßt, z.B.: - "Sogar ein Glasauge sieht seine eigene Blindheit."Quelle: Stanislaw Jerzy Lec: Sämtliche unfrisierte Gedanken. Aus dem Polnischen übertragen von Karl Dedecius. Für weitere Aphorismen siehe hier. |
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Schätzungsweise
25% aller Richter und Staatsanwälte sind geschäftsunfähig.
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Geisteskrankheiten
von Richtern werden von Gerichten meistens vertuscht.
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Quelle: www.augsburger-allgemeine.de (Pressemeldung vom 05.06.2009) |
Quelle: www.abendzeitung.de/bayern/169483 (Meldung vom 01.03.2010) |
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"An estimated 26.2 percent of Americans ages 18 and older - about one in four adults - suffer from a diagnosable mental disorder in a given year. When applied to the 2004 U.S. Census residential population estimate for ages 18 and older, this figure translates to 57.7 million people. Even though mental disorders are widespread in the population, the main burden of illness is concentrated in a much smaller proportion - about 6 percent, or 1 in 17 - who suffer from a serious mental illness. In addition, mental disorders are the leading cause of disability in the U.S. and Canada for ages 15-44. Many people suffer from more than one mental disorder at a given time. Nearly half (45 percent) of those with any mental disorder meet criteria for 2 or more disorders, with severity strongly related to comorbidity." - Schizophrenia: Approximately 2.4 million American adults, or about 1.1 percent of the population age 18 and older in a given year, have schizophrenia. - Alzheimer's Disease: AD affects an estimated 4.5 million Americans. The number of Americans with AD has more than doubled since 1980. - Major Depressive Disorder: Major depressive disorder affects approximately 14.8 million American adults, or about 6.7 percent of the U.S. population age 18 and older in a given year, etc. etc. etc." Quelle: http://www.nimh.nih.gov/health/publications/the-numbers-count-mental-disorders-in-america/index.shtml |
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"On the basis of meta-analytic techniques as well as on reanalyses of selected data sets, it is estimated that about 27% (equals 82.7 million) of the adult EU population, 18-65 of age, is or has been affected by at least one mental disorder in the past 12 months." Quelle: Wittchen H.U., Jacobi F.: Size and burden of mental disorders in Europe. A critical review and appraisal of 27 studies. European Neuropsychopharmacology. 2005 Aug; 15 (4) : pp. 357-76 |
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"Vor dem OLG (vgl. Tabelle XI/1a) werden nur gut 40% aller Berufungen zurückgewiesen, mehr als 28% haben hingegen Erfolg. Auch werden vor dem OLG in mehr als einem Viertel der Fälle Prozeßvergleiche abgeschlossen. ... Zusammenfassend kann man demnach die rechtliche Erfolgsquote der untersuchten Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht wie folgt beurteilen: - Erfolgreich für den Berufungskläger endeten 50,9% aller Verfahren, nämlich 28,2% durch ganz oder teilweise stattgebende Entscheidung sowie 22,7% durch erfolgreiche Prozeßvergleiche. - Erfolglos waren dagegen 43,4% aller Berufungen vor dem OLG: Als unbegründet wurden 40,2% der Berufungen abgewiesen, 0,6% wurden als unzulässig verworfen, erfolglose Prozeßvergleiche wurden in 2,6% der Fälle geschlossen. - In den restlichen Fällen (5,7%) ist eine abschließende Entscheidung nicht getroffen worden oder es liegt ein Fall der übereinstimmenden Erledigungserklärung vor." Quelle: Bruno Rimmelspacher, Funktion und Ausgestaltung des Berufungsverfahrens im Zivilprozeß, Teil XI: Die Entscheidung des Berufungsgerichts, Seite XI/6, Bundesanzeiger Verlag, Köln 2000 |
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"Hier sind (vgl. Tabelle XI/1b) 25,8% der Verfahren erfolgreich, knapp 53% der Berufungen werden als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen. ... Versucht man auch hier, eine rechtliche Erfolgsbilanz zu ziehen, ergibt sich folgendes: - 41,3% der Verfahren waren erfolgreich; diese Quote setzt sich zusammen aus 25,8% (ganz oder teilweise) stattgebenden Sachentscheidungen sowie 15,5% erfolgreichen Prozeßvergleichen. - Dagegen verliefen 54,7% aller Berufungen für den Berufungskläger erfolglos, sei es aufgrund Unzulässigkeit (0,8%), Unbegründetheit (51,9%) oder einem ungünstigen Prozeßvergleich (2,0%). - In den restlichen Fällen (5,0%) ist eine abschließende Entscheidung nicht getroffen worden oder es liegt ein Fall der übereinstimmenden Erledigungserklärung vor." Quelle: Bruno Rimmelspacher, Funktion und Ausgestaltung des Berufungsverfahrens im Zivilprozeß, Teil XI: Die Entscheidung des Berufungsgerichts, Seite XI/7, Bundesanzeiger Verlag, Köln 2000 |
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Viele Richter haben die Wahnvorstellung, daß Störungen der Geistestätigkeit "Ausnahmenerscheinungen" wären. Dies liest sich dann so: "Nach der Lebenserfahrung sind Störungen der Geistestätigkeit Ausnahmeerscheinungen (vgl. z.B. BGHZ 86, 184, 189 = NJW 1983, 966, 997)." Quelle: OLG Düsseldorf, Az. I-10 U 109/03, Urteil vom 25.03.2004 "Nach der Lebenserfahrung sind Störungen der Geistestätigkeit als Ausnahmeerscheinungen anzusehen (BGH NJW 1996, 1059, 1060)." Quelle: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az. 7 U 24/06, Urteil vom 16.08.2006 Gemäß Epidemiologie haben 25% aller Richter eine Geistesstörung. Die Idee der "Ausnahmeerscheinung" ist eine richterliche Wahnidee. - Zu
"geschäftsunfähigen Richtern" siehe z.B. Haller/Conzen, Das Strafverfahren,
6. Auflage 2011, Seite 444.
So wurden z.B. am 1.9.1998 durch das Gesetz zur Aufhebung von Unrechtsurteilen rund eine Million nichtige Urteile aufgehoben, die von Tausenden von geistesgestörten Richtern erlassen wurden. Daraus folgt, daß Geistesstörungen bei Richtern keine Ausnahmeerscheinungen sind. Dagegen wähnen BGH-Richter, z.B. Meyer-Goßner, daß selbst von geisteskranken Richtern erlassene Unrechtsurteile wirksam wären: "Geisteskrankheit des Richters ist kein absoluter Nichtigkeitsgrund. Sie macht die Entscheidung allenfalls unwirksam, wenn die Geisteskrankheit den Richter unfähig gemacht hat, die Vorgänge aufzunehmen und zu beurteilen, und diese Unfähigkeit als grundlegender Wirksamkeitsmangel (für die mit dem Richter zusammenwirkenden Personen) offen zutage tritt." Quelle: Lutz Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 53. Auflage 2010, Seite 25 (= Einleitung, Rn. 106) |
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(SPIEGEL vom 30.05.2011, Seite 57)
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20000 geisteskranke Richter und Staatsanwälte Im Oktober 1933 haben
20000 geisteskranke Richter und Staatsanwälte
"Wir schwören
beim ewigen Herrgott, wir schwören bei dem Geiste unserer Toten,
Diese 20000 wahnsinnigen
Richter
und Staatsanwälte waren von dem Wahn besessen,
"Hans Frank blickte
auf 20000 Juristen herab:
Ingo Müller
schrieb in "Furchtbare Juristen", 1987, Seite 201, daß es unter den
Heute ist Wegschauen angesagt, siehe "Der perfekte Mord", Seite 14. "Die Menschheit wird die deutsche Richterschaft überdauern." |