Chilling Effects


Der Justizmord ist straffrei
Friedrich, Freispruch für die Nazi-Justiz, 1998, Seite 15

Gemäß § 130 StGB ist es verboten, Justizverbrechen zu leugnen oder zu verharmlosen (vgl. Auschwitzlüge).

Google in Hamburg wurde jedoch Mitte 2009 gezwungen, genau das zu tun, nämlich in www.google.de die Website Oehlrich.htm zu leugnen, weil Deutsche nicht erfahren sollen, daß "durch Richter und Staatsanwälte der Hamburger Justiz" unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind".

Wer z.B. die Vergasung der Juden oder die Verbrechen der Justiz nicht verharmlost, muß in Deutschland damit rechnen, daß Hamburger Richter den Betreibern von Suchmaschinen verbieten, auf die Websites zu verweisen, die diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht billigen, nicht leugnen und nicht verharmlosen.

Gemäß BGH-Entscheidung 1 StR 56/56 (BGHSt 10, 294) gilt als richterliches Mordprivileg die Sperrwirkung zugunsten mordender Richter. Der Justizmord ist straffrei.

Wer partout nicht glauben will, daß deutsche Richter auch heute immer noch aus niedrigen Beweggründen unschuldige Menschen vorsätzlich ungestraft ermorden dürfen, sollte einmal einen Blick in einen StGB-Kommentar werfen. So steht z.B. in Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl. 2011, Seite 1580, wörtlich dies: Sperrwirkung.

Wikipedia definiert den Chilling Effect wie folgt: "In a legal context, a chilling effect is the inhibition or discouragement of the legitimate exercise of a constitutional right by the threat of legal sanction. The right that is most often described as being suppressed by a chilling effect is the right to free speech. A chilling effect may be caused by legal actions such as the passing of a law, the decision of a court, or the threat of a lawsuit; any legal action that would cause people to hesitate to exercise a legitimate right (freedom of speech or otherwise) for fear of legal repercussions. When that fear is brought about by the threat of a libel lawsuit, it is called libel chill".


 
Die Sperrwirkung zugunsten mordender Richter   Diese zensierte PDF findet Yahoo nicht: Test1
Bing und Yahoo - A Little Madness in the Spring   Diese PDF finden Yahoo + Bing: Test2, Test3
 
Il Grande Silenzio: Der perfekte Mord
Der Massenmörder als Ehrenbürger
 
Gustl Mollath und Amtsrichter Armin Eberl
Gustl Mollath und Psychiater Klaus Leipziger
Gustl Mollath: Urteil 7 KLs 802 Js 4743/2003
Gustl Mollath: Gerhard Strates Fata Morgana
 
Lars-Torben Oltrogge: Wer zahlt fürs Wegsperren?
Dinkel vs. Kachelmann: Richter Achim Hallenberger
Dinkel vs. Kachelmann: Rechtsanwalt Manfred Zipper
 
Weitere Dokumente zu Chilling Effects gibt es hier

 
Hamburger Richter haben Google.de in Deutschland VERBOTEN, auf die Website zu verweisen: Test 1

 
Hamburger Richter haben Google.com in Amerika NICHT verboten, auf die Website zu verweisen: Test 2

 
Google ist verboten, die Namen der Hamburger Richter zu nennen, die das Verbot erlassen haben.

 
An
Google Germany GmbH
Frau Lena Tangermann
20354 Hamburg

Sehr geehrte Frau Tangermann,

wenn diese Website die Vergasung der Juden verharmlosen würde, und wenn diese Website die Verbrechen der Hamburger Justiz verherrlichen würde, und wenn diese Website es begrüßen würde, daß die Hamburger Richter, die unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht" haben, von dem Hamburger Gerichtspräsidenten Kai-Volker Öhlrich niemals angeklagt wurden, und wenn diese Website es gutheißen würde, daß die Opfer der Verbrechen der Hamburger Justiz bis heute nicht entschädigt wurden, dann hätten Hamburger Richter Ihre Firma Google nicht im Sommer 2009 gezwungen, in Google.de diese Seite zu leugnen, bzw. Ihnen verboten, in Ihrer deutschen Suchmaschine auf diese Seite zu verweisen.

Weil ich jedoch die Vergasung der Juden nicht verharmlose, und weil ich die Verbrechen der Hamburger Justiz nicht verherrliche, und weil ich es nicht begrüße, daß die Hamburger Richter, die unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht" haben, niemals angeklagt wurden, und weil ich es nicht gutheiße, daß die Opfer der Verbrechen der Hamburger Justiz nicht entschädigt wurden, haben Hamburger Richter Sie gezwungen, in Google.de diese Seite zu leugnen, bzw. Ihnen verboten, in Ihrer deutschen Suchmaschine auf diese Seite zu verweisen.

Es verstößt gegen die Würde des Menschen, daß man von diesem Hamburger Gericht behelligt wird, das unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht" hat. Und es verstößt gegen Gesetz und Verfassung, daß man von prozeßunfähigen Hamburger Richtern (siehe z.B. Kammer25.pdf) behelligt wird, die allenfalls verkünden könnten:

Wir, die Richter Andreas Buske und Harald Schulz, haben uns selbst untersucht und keine psychiatrischen Auffälligkeiten bei uns festgestellt.
Als Richter in eigener Sache verkünden wir, daß Anhaltspunkte für unsere Prozeßunfähigkeit nicht ersichtlich sind.
An Ihrer Stelle, Frau Tangermann, würde ich mich nicht gesetzwidrigen Verboten unterwerfen, die von prozeßunfähigen Richtern erlassen wurden.

Hinweis: Früher befaßte sich Frau Tangermann bei Google mit dem leidigen Thema der Internet-Zensur. Später gab sie diesen Jura-Job auf und gründete eine Hundeschule.


 
"Krönung der Justiz" oder "Abschaum der Justiz"?

An einem Gebäude der Hamburger Justiz kann man lesen, daß "durch Richter und Staatsanwälte der Hamburger Justiz" unzählige Menschen (die genaue Zahl wird vertuscht) "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind".

Gerichtspräsident Kai-Volker Öhlrich, der jahrzehntelang in Hamburg als Strafrichter tätig war und deshalb die Hamburger Richter kennt, durch die unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind", weigerte sich, folgende Fragen zu beantworten:

- Wieviele Hamburger Richter sind wegen dieser Straftaten von Ihrem Gericht verurteilt worden?
- An wieviele Hinterbliebene der zu Tode Gebrachten hat Ihr Gericht Entschädigungen gezahlt?

Obwohl durch Hamburger Richter unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind", hat Strafrichter Kai-Volker Öhlrich keinen einzigen dieser Hamburger Richter jemals verurteilt. Es ist daher unwahrscheinlich, daß Hamburger Richter, die Menschen entrechten, mißachten, quälen, ihrer Freiheit berauben und zu Tode bringen, jemals verurteilt werden. Diese Hamburger Zustände kann man als begrüßenswert ansehen oder auch nicht:

- Wer die Vergasung der Juden begrüßt, und wer es begrüßt, daß durch Richter der Hamburger Justiz unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind", und es begrüßt, daß solche Richter nicht verurteilt werden, wird die Hamburger Justiz als die "Krönung der Justiz" ansehen.

- Wer die Vergasung der Juden nicht begrüßt, und wer es nicht begrüßt, daß durch Hamburger Richter unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind", und es nicht begrüßt, daß solche Richter nicht verurteilt werden, wird die Hamburger Justiz als den "Abschaum der Justiz" ansehen.


 
"Unfrisierte Gedanken"

Stanislaw Lec hat über unmenschliche Richter, die unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht" haben, viele "Unfrisierte Gedanken" verfaßt, z.B.:

- "Sogar ein Glasauge sieht seine eigene Blindheit."
- "Wer kein Gewissen hat, muß es mit dem Mangel desselben kompensieren."
- "Vor der Wirklichkeit kann man seine Augen verschließen, aber nicht vor der Erinnerung."
- "Die Unkenntnis des Gesetzes befreit nicht von der Verantwortung. Aber die Kenntnis oft."
- "Je mehr wir uns der Wahrheit nähern, desto mehr entfernen wir uns von der Wirklichkeit."
- "Sie steinigten ihn mit einem Denkmal."
- "Sein Gewissen war rein. Er benutzte es nie."
- "Selbst wenn der Mund sich schließt, bleibt die Frage offen."
- "Der Humanismus wird die Menschheit überdauern."
- "Aus der Problematik des Rechts: Bis zu wievielen Toten darf man sich irren?"
- "Selbst Tote schweigen - bis die Zeit für sie zu reden anfängt."
- "Rechtfertigung der Kannibalen: Menschen sind Vieh."
- "Seien wir diskret. Fragen wir die Toten nicht danach, ob sie gelebt haben."
- "Am leichtesten entkommt man durch die Lücke im Gedächtnis."
- "Gewöhnen kann man sich lediglich an den Tod der anderen."
- "Schreckgespenst der Zukunft: Denkmäler, die reden."
- "Das Echo des Schweigens ist unüberhörbar."
Quelle: Stanislaw Jerzy Lec: Sämtliche unfrisierte Gedanken. Aus dem Polnischen übertragen von Karl Dedecius. Für weitere Aphorismen siehe hier.

 
Wieviele Richter sind geschäftsunfähig?

Schätzungsweise 25% aller Richter und Staatsanwälte sind geschäftsunfähig.
Dies kann man ganz einfach feststellen:


 
Zunächst wird der Richter oder Staatsanwalt unter Fristsetzung aufgefordert, ein psychiatrisches Geschäftsfähigkeitszeugnis vorzulegen.
Falls der Richter oder Staatsanwalt kein psychiatrisches Geschäftsfähigkeitsattest vorlegt, wird für den Richter oder Staatsanwalt ein Betreuungsverfahren eingeleitet.

 
OLG-Richter Manfred Götzl und die Sabah-Entscheidung
Der NSU-Prozeß und OLG-Richter Manfred Götzl
Der NSU-Prozeß und OLG-Richterin Margarete Nötzel
 
Hans-Jürgen Möller: Wie erklärt man Gesunde für geisteskrank?
Thomas Holzmann: Wie erklärt man Beamte für dienstunfähig?
 
Richter Norbert Will: Der unbefangene deutsche Richter
Richter Norbert Will: Make the Corpse Walk
Richter Norbert Will: Ein kompetenter, unvoreingenommener Richter
 
Einblick in den nicht gegen Einblick geschützten Raum
Landeskriminalamt Stuttgart: Lebenslange Verdächtigung
 
Richterin Aaltje Monje
Richterin Marion Raben
Richter Frank Theege
Richter Harald Schulz
Richter Immo Graf
Richterin Cornelia Wölk
 
Staatsanwältin Kerstin Anderson
Staatsanwalt Florian Pistor
Staatsanwalt Jürgen Gremmelmaier
Staatsanwalt Martin Grimm
 
Richter Gramlich und Richter Wolf: Teil 1
Richter Gramlich und Richter Wolf: Teil 2
Richter Gramlich und Richter Wolf: Teil 3
Richter Gramlich und Richter Wolf: Teil 4
 
Lex Heidelbergensis
 
Einige Dokumente zu anderen Themen:
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Eugen Bleuler: Reo Nato - Der geborene Verbrecher
Heiko Feurer und die Urkunde ohne Unterschrift
Gerichtsurteile zum Wort "Fotze"
Get Fotze! Das Dokument "Fotze" scheinen Polizisten während der Arbeitszeit gern zu lesen.
193.197.150.210 (Polizei LKA BW) [23/Apr/2013:07:55:34 +0200] "GET /fotze.pdf HTTP/1.1"

 
Geisteskranke Richter

Geisteskrankheiten von Richtern werden von Gerichten meistens vertuscht.
Nur selten wird die Presse über "Geisteskranke Richter" informiert: 


 
"Seit Mitte der 90er Jahre leidet er an einer Geisteskrankheit"

Quelle: www.augsburger-allgemeine.de (Pressemeldung vom 05.06.2009)

"Mir fiel bei dieser Gelegenheit aber nichts Besonderes auf"

Quelle: www.abendzeitung.de/bayern/169483 (Meldung vom 01.03.2010)


 
25% aller Richter haben eine Geistesstörung
Mental Disorders in America

"An estimated 26.2 percent of Americans ages 18 and older - about one in four adults - suffer from a diagnosable mental disorder in a given year. When applied to the 2004 U.S. Census residential population estimate for ages 18 and older, this figure translates to 57.7 million people. Even though mental disorders are widespread in the population, the main burden of illness is concentrated in a much smaller proportion - about 6 percent, or 1 in 17 - who suffer from a serious mental illness. In addition, mental disorders are the leading cause of disability in the U.S. and Canada for ages 15-44. Many people suffer from more than one mental disorder at a given time. Nearly half (45 percent) of those with any mental disorder meet criteria for 2 or more disorders, with severity strongly related to comorbidity."

- Schizophrenia: Approximately 2.4 million American adults, or about 1.1 percent of the population age 18 and older in a given year, have schizophrenia.

- Alzheimer's Disease: AD affects an estimated 4.5 million Americans. The number of Americans with AD has more than doubled since 1980.

- Major Depressive Disorder: Major depressive disorder affects approximately 14.8 million American adults, or about 6.7 percent of the U.S. population age 18 and older in a given year, etc. etc. etc."

Quelle: http://www.nimh.nih.gov/health/publications/the-numbers-count-mental-disorders-in-america/index.shtml

Mental Disorders in Europe

"On the basis of meta-analytic techniques as well as on reanalyses of selected data sets, it is estimated that about 27% (equals 82.7 million) of the adult EU population, 18-65 of age, is or has been affected by at least one mental disorder in the past 12 months."

Quelle: Wittchen H.U., Jacobi F.: Size and burden of mental disorders in Europe. A critical review and appraisal of 27 studies. European Neuropsychopharmacology. 2005 Aug; 15 (4) : pp. 357-76


 
25% aller Gerichtsurteile haben keinen Bestand
(1) Oberlandesgericht (OLG)

"Vor dem OLG (vgl. Tabelle XI/1a) werden nur gut 40% aller Berufungen zurückgewiesen, mehr als 28% haben hingegen Erfolg. Auch werden vor dem OLG in mehr als einem Viertel der Fälle Prozeßvergleiche abgeschlossen. ...

Zusammenfassend kann man demnach die rechtliche Erfolgsquote der untersuchten Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht wie folgt beurteilen:

- Erfolgreich für den Berufungskläger endeten 50,9% aller Verfahren, nämlich 28,2% durch ganz oder teilweise stattgebende Entscheidung sowie 22,7% durch erfolgreiche Prozeßvergleiche.

- Erfolglos waren dagegen 43,4% aller Berufungen vor dem OLG: Als unbegründet wurden 40,2% der Berufungen abgewiesen, 0,6% wurden als unzulässig verworfen, erfolglose Prozeßvergleiche wurden in 2,6% der Fälle geschlossen.

- In den restlichen Fällen (5,7%) ist eine abschließende Entscheidung nicht getroffen worden oder es liegt ein Fall der übereinstimmenden Erledigungserklärung vor."

Quelle: Bruno Rimmelspacher, Funktion und Ausgestaltung des Berufungsverfahrens im Zivilprozeß, Teil XI: Die Entscheidung des Berufungsgerichts, Seite XI/6, Bundesanzeiger Verlag, Köln 2000

(2) Landgericht (LG)

"Hier sind (vgl. Tabelle XI/1b) 25,8% der Verfahren erfolgreich, knapp 53% der Berufungen werden als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen. ...

Versucht man auch hier, eine rechtliche Erfolgsbilanz zu ziehen, ergibt sich folgendes:

- 41,3% der Verfahren waren erfolgreich; diese Quote setzt sich zusammen aus 25,8% (ganz oder teilweise) stattgebenden Sachentscheidungen sowie 15,5% erfolgreichen Prozeßvergleichen.

- Dagegen verliefen 54,7% aller Berufungen für den Berufungskläger erfolglos, sei es aufgrund Unzulässigkeit (0,8%), Unbegründetheit (51,9%) oder einem ungünstigen Prozeßvergleich (2,0%).

- In den restlichen Fällen (5,0%) ist eine abschließende Entscheidung nicht getroffen worden oder es liegt ein Fall der übereinstimmenden Erledigungserklärung vor."

Quelle: Bruno Rimmelspacher, Funktion und Ausgestaltung des Berufungsverfahrens im Zivilprozeß, Teil XI: Die Entscheidung des Berufungsgerichts, Seite XI/7, Bundesanzeiger Verlag, Köln 2000


 
"Ausnahmeerscheinungen"

Viele Richter haben die Wahnvorstellung, daß Störungen der Geistestätigkeit "Ausnahmenerscheinungen" wären. Dies liest sich dann so:

"Nach der Lebenserfahrung sind Störungen der Geistestätigkeit Ausnahmeerscheinungen (vgl. z.B. BGHZ 86, 184, 189 = NJW 1983, 966, 997)."

Quelle: OLG Düsseldorf, Az. I-10 U 109/03, Urteil vom 25.03.2004

"Nach der Lebenserfahrung sind Störungen der Geistestätigkeit als Ausnahmeerscheinungen anzusehen (BGH NJW 1996, 1059, 1060)."

Quelle: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az. 7 U 24/06, Urteil vom 16.08.2006

Gemäß Epidemiologie haben 25% aller Richter eine Geistesstörung. Die Idee der "Ausnahmeerscheinung" ist eine richterliche Wahnidee.

- Zu "geschäftsunfähigen Richtern" siehe z.B. Haller/Conzen, Das Strafverfahren, 6. Auflage 2011, Seite 444.
- Zu "geisteskranken Richtern" siehe z.B. Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 26. Auflage 2009, Seiten 369 und 432.

So wurden z.B. am 1.9.1998 durch das Gesetz zur Aufhebung von Unrechtsurteilen rund eine Million nichtige Urteile aufgehoben, die von Tausenden von geistesgestörten Richtern erlassen wurden. Daraus folgt, daß Geistesstörungen bei Richtern keine Ausnahmeerscheinungen sind. Dagegen wähnen BGH-Richter, z.B. Meyer-Goßner, daß selbst von geisteskranken Richtern erlassene Unrechtsurteile wirksam wären:

"Geisteskrankheit des Richters ist kein absoluter Nichtigkeitsgrund. Sie macht die Entscheidung allenfalls unwirksam, wenn die Geisteskrankheit den Richter unfähig gemacht hat, die Vorgänge aufzunehmen und zu beurteilen, und diese Unfähigkeit als grundlegender Wirksamkeitsmangel (für die mit dem Richter zusammenwirkenden Personen) offen zutage tritt."

Quelle: Lutz Meyer-Goßner, Strafprozessordnung, 53. Auflage 2010, Seite 25 (= Einleitung, Rn. 106)


 
"Wer schützt die Bürger vor Richtern?"

(SPIEGEL vom 30.05.2011, Seite 57)


(Rhein-Neckar-Zeitung vom 08.10.2011)


 

20000 geisteskranke Richter und Staatsanwälte

Im Oktober 1933 haben 20000 geisteskranke Richter und Staatsanwälte
dem wahnsinnigen Massenmörder Adolf Hitler die Treue geschworen:

"Wir schwören beim ewigen Herrgott, wir schwören bei dem Geiste unserer Toten,
wir schwören bei all denen, die das Opfer einer volksfremden Justiz einmal geworden sind,
wir schwören bei der Seele des deutschen Volkes,
daß wir unserem Führer auf seinem Wege
als deutsche Juristen folgen wollen bis zum Ende unserer Tage."

Diese 20000 wahnsinnigen Richter und Staatsanwälte waren von dem Wahn besessen,
daß die Ermordung von Millionen von Menschen eine "vernünftige Erwägung" wäre:

"Hans Frank blickte auf 20000 Juristen herab:
Wir wissen, daß unser Führer unser Gottesstreiter ist.
In diesem Gottesgericht, dem sich das deutsche Volk unterwirft in Demut."
("Kritische Justiz", 1982, Heft 4, Seite 342-343)

Ingo Müller schrieb in "Furchtbare Juristen", 1987, Seite 201, daß es unter den
tausenden deutschen Richtern nur einen einzigen geistig normalen Richter gab,
der sich gegen den Massenmord an Juden und Kranken ausgesprochen hatte:

Heute ist Wegschauen angesagt, siehe "Der perfekte Mord", Seite 14.

"Die Menschheit wird die deutsche Richterschaft überdauern."