| Gemäß
§ 130 StGB ist es verboten, Justizverbrechen zu leugnen oder zu verharmlosen
(vgl. Auschwitzlüge).
Google wurde jedoch gezwungen, genau das zu tun, nämlich eine Website zu leugnen, weil Deutsche nicht erfahren sollen, daß "durch Richter und Staatsanwälte der Hamburger Justiz" unzählige Menschen "entrechtet, mißachtet, gequält, ihrer Freiheit beraubt und zu Tode gebracht worden sind". Wer die Vergasung der Juden oder die Verbrechen der Justiz nicht verharmlost, muß in Deutschland damit rechnen, daß Richter den Betreibern von Suchmaschinen verbieten, auf die Websites zu verweisen, die diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht leugnen und nicht verharmlosen. Wegen weiterer Details siehe hier. |