Die Rechtsmedizinerin Dr. Andrea Dettling
und die Beihilfe zur Freiheitsberaubung
  

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestrafung von schuldunfähigen Kindern und Erwachsenen für rechtsstaatswidrig erklärt

(siehe BVerfG-Beschluss 2 BvR 506/63, abgedruckt in http://www.chillingeffects.de/schizophrenie.pdf, Seiten 4 bis 11).

"Die strafrechtliche oder strafrechtsähnliche Ahndung einer Tat ohne Schuld des Täters ist rechtsstaatswidrig und verletzt den Betroffenen in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG"

(siehe BVerfGE 20, 323, abgedruckt in http://www.chillingeffects.de/schizophrenie.pdf, Seite 9).

Im StGB, das auch der Rechtsmedizinerin Andrea Dettling bekannt sein dürfte, steht:

§ 19 StGB: Schuldunfähigkeit des Kindes

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

§ 20 StGB: Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

Als der Richter Gregor Mössner im Jahr 2018 eine Ordnungshaft von 15 Tagen gegen einen wegen chronischer Schizophrenie für schuldunfähig erklärten Antragsgegner verhängte (siehe http://www.chillingeffects.de/schizophrenie2.pdf, Seiten 1 bis 3), hat Richter Mössner das Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB) der Freiheitsberaubung begangen, weil die Verhängung einer Freiheitsstrafe/Ordnungshaft gegen einen Schuldunfähigen von länger als eine Woche das Verbrechen der Freiheitsberaubung verwirklicht:

§ 239 StGB: Freiheitsberaubung

(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder ...

Der Versuch der Freiheitsberaubung ist strafbar (§ 239 Abs. 2 StGB). Ferner ist auch die Beihilfe strafbar: "Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat", § 27 Abs. 1 StGB.

Der das Verbrechen der Freiheitsberaubung begehende Richter Gregor Mössner wurde bereits im April 2019 durch folgenden Brief aufgefordert, vom Verbrechen der Freiheitsberaubung abzulassen, was Richter Gregor Mössner jedoch verweigerte:

Sehr geehrter Herr Mössner,

unter Bezugnahme auf die zwei Dokumentationen

–  http://www.chillingeffects.de/schizophrenie.pdf
–  http://www.chillingeffects.de/schizophrenie2.pdf

wird Ihnen empfohlen, freiwillig Ihren Beschluss 1 W 103/18 vom 26.10.2018 für rechtsstaatswidrig zu erklären und dem vom LG Heidelberg (sowie vom AG Heidelberg sowie von der StA Heidelberg) aufgrund einer chronischen Schizophrenie für schuldunfähig erklärten Antragsgegner sämtliche Kosten zu erstatten, die ihm durch Ihren rechtsstaatswidrigen Beschluss 1 W 103/18 entstanden sind.

Ich behalte mir außerdem vor, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (siehe BVerfGE 20, 323) über Ihren rechtsstaatswidrigen Beschluss 1 W 103/18 zu unterrichten, falls Sie nicht unverzüglich Ihren Beschluss 1 W 103/18 vom 26.10.2018 für rechtsstaatswidrig erklären.

(abgedruckt in http://www.chillingeffects.de/imgrund.pdf, Seite 5)

Nunmehr erwartet Richter Gregor Mössner von der Heidelberger Rechtsmedizinerin Dr. Andrea Dettling, daß sie dem Richter Gregor Mössner Beihilfe zum Verbrechen der Freiheitsberaubung leistet, indem sie ihm durch ein Gutachten bescheinigen soll, daß Richter Mössner das Verbrechen der Freiheitsberaubung in bezug auf den wegen chronischer Schizophrenie für schuldunfähig erklärten Antragsgegner begehen darf, der "ausweislich der Strafakten an einer chronischen schizophrenen Psychose" leidet, wie der freiheitsberaubende Richter Gregor Mössner in seinem Beschluß selbst zugibt, den er am 24.06.2020 unter 1 W 27/20 (vormals 5 O 180/16) an die Rechtsmedizinerin Dr. Andrea Dettling sowie an das Gesundheitsamt in Heidelberg geschickt hat.

Man darf sehr gespannt sein, ob die Rechtsmedizinerin Dr. Andrea Dettling bereit ist, dem Richter Mössner Beihilfe zum Verbrechen der Freiheitsberaubung zu leisten und dem Richter durch ein rechtsmedizinisches Gutachten bescheinigt, daß der Richter diesen wegen chronischer Schizophrenie für schuldunfähig erklärten Antragsgegner mittels verbrecherischer Freiheitsberaubung für 15 Tage in der JVA einsperren darf.


Dr. Andrea Dettling, Gesundheitsamt Heidelberg, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Die Rechtsmedizinerin Dr. Andrea Dettling arbeitet im Gesundheitsamt Heidelberg, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, das dem schuldunfähigen Antragsgegner seit 15 Jahren, seit 2005 bis heute 2020, aufgrund seiner jahrzehntelangen chronischen Schizophrenie in seinem Schwerbehindertenausweis einen Grad der Behinderung von 100 attestiert (GdB von 100 ab 2005, zuvor GdB von 80 ab 1993).

Nunmehr erwartet der Karlsruher Richter Gregor Mössner von der Heidelberger Rechtsmedizinerin Dr. Andrea Dettling, daß sie dem Richter Beihilfe zum Verbrechen der Freiheitsberaubung leistet, indem sie ihm durch ein Gutachten bescheinigen soll, daß der Richter das Verbrechen der Freiheitsberaubung in bezug auf den durch rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Heidelberg für schuldunfähig erklärten Antragsgegner begehen darf und mittels verbrecherischer Freiheitsberaubung den schizophrenen Antragsgegner für 15 Tage in der JVA einsperren darf, dem das Gesundheitsamt aufgrund der "Ärztlichen Begutachtungen von Dr. med. Andrea Dettling" (siehe oben) seit Jahren einen Grad der Behinderung von 100 wegen chronischer Schizophrenie attestiert.



Schizophrene Rechtsbeugungen (Dokumente zu dem obigen Fall):

Die schizophrenen Rechtsbeugungen des Heidelberger Landgerichts
Die schizophrenen Rechtsbeugungen des Karlsruher Oberlandesgerichts
Das Schuldunfähigkeitsurteil des Landgerichts Heidelberg von Richter Edgar Gramlich
Vorsitzender Richter Edgar Gramlich (Die rechtsstaatswidrigen Gerichte, Teil 1)
Gutachter Prof. Dr. Johannes Schröder (Die rechtsstaatswidrigen Gerichte, Teil 2)
Gutachter Dr. med. Hartmut Pleines (Die rechtsstaatswidrigen Gerichte, Teil 3)
Gerichtsvollzieherin Kerstin Baum (Die rechtsstaatswidrigen Gerichte, Teil 4)
Rechtsanwalt Alexander Stahl (Die rechtsstaatswidrigen Gerichte, Teil 5)
Die Mannheimer GHI Rechtsanwälte und das Paradies für Abmahnanwälte
Dr. Hans Jörg Städtler-Pernice als Marionette des Abmahnanwalts Patrick Imgrund
Strafanzeige gegen Rechtsanwalt P.I. bei Kriminalhauptkommissar Karl Appel
Nachfaßbrief zur Strafanzeige gegen RA I. bei Kriminalhauptkommissar Karl Appel
Persilschein für die rechtsstaatswidrigen Richter (Dokument ohne Anlagen)
Persilschein2.pdf (Gesamtes Dokument MIT allen 76 Seiten der 8 Anlagen)
Die Persilschein-Staatsanwälte Romeo Schüssler und Jürgen Gremmelmaier
Gerichtsvollzieherin Kerstin Baum: Die Ordnungsgeld-Zwangsvollstreckung
Dr. Florian Kienle und Dr. Heiko Feurer: Die Ordnungshaft-Zwangsvollstreckung
Eva Siller-Harrabi: Verschweigen der Wahrheit als Instrument der Rechtsbeugung 1
Eva Siller-Harrabi: Verschweigen der Wahrheit als Instrument der Rechtsbeugung 2
Die Rechtsmedizinerin Dr. Andrea Dettling und die Beihilfe zur Freiheitsberaubung (PDF)
Die Rechtsmedizinerin Dr. Andrea Dettling und die Beihilfe zur Freiheitsberaubung (HTM)
Staatsanwältin Dr. Gerhards in Heidelberg: Der Höhepunkt der Rechtsstaatswidrigkeit
OLG-Richter Gregor Mössner: Der Prototyp eines rechtsstaatswidrigen Richters
Der Pilatus-Richter Dr. Heiko Feurer: Bestrafung von schuldunfähigen Geisteskranken (PDF)
Der Pilatus-Richter Dr. Heiko Feurer: Bestrafung von schuldunfähigen Geisteskranken (HTM)
Richterin Dr. Judith Neuroth, Abmahnanwalt Patrick Imgrund und KHK Karl Appel  HTM
Richterin Dr. Judith Neuroth und die rechtsstaatswidrige Gerichtsvollzieherin Kerstin Baum
Wie Richter Dr. Hans Jörg Städtler-Pernice Richterin Dr. Judith Neuroth kaltstellen kann  (Z)
 


Male verum examinat omnis corruptus iudex