EV-Antrag von Jörg
Nabert vom 09.12.2019
Am 04.12.2019 haben die fünf Senfft-Abmahnanwälte Joachim Kersten,
Jörg Nabert, Matthies van Eendenburg, Franziska Oster und Julian Diefenbach
von der Hamburger Abmahnkanzlei Senfft Kersten Nabert van Eendenburg eine
von Franziska Oster unterzeichnete Abmahnung verschickt und die komplette
Unterlassung aller Senfft-Dokumente auf der Website Chilling Effects gefordert. Siehe
das Dokument Franziska-Oster-Abmahnung
vom 04.12.2019 mit dem Faksimile der Abmahnung.
Am 09.12.2019 haben die fünf Senfft-Abmahnanwälte einen von
Jörg Nabert unterzeichneten "Antrag auf Erlass einer Einstweiligen
Verfügung" beim Landgericht Hamburg gestellt, wobei sie aber nur noch
die Unterlassung eines einzigen Senfft-Dokuments forderten, und zwar
von Dokument senfft00.pdf.
Siehe unten das Faksimile des Antrags auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung.
Am 10.12.2019 belehrte die Vorsitzende Richterin Simone Käfer von
der 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg die fünf Senfft-Abmahnanwälte,
daß die "komplette Anlage Ast 1" (= senfft00.pdf) "nicht
untersagt werden kann". Siehe unten am Ende dieses Dokuments das Faksimile
der Belehrung der Richterin Simone Käfer vom 10.12.2019.
Am 13.12.2019 haben die Senfft-Abmahnanwälte den "Antrag auf Erlass
einer Einstweiligen Verfügung" vom 09.12.2019 komplett zurückgenommen.
Die kompletten Gerichtskosten aus dem "Gegenstandswert: 30.000,00 EUR" müssen
die Senfft-Abmahnanwälte selbst bezahlen.
Zu allen weiteren Einzelheiten siehe die Dokumentation Weihnachtsaktion.
Nach Erhalt der obigen Belehrung der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer
haben die fünf Senfft-Abmahnanwälte Joachim Kersten, Jörg
Nabert, Matthies van Eendenburg, Franziska Oster und Julian Diefenbach den
Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung komplett zurückgenommen,
denn die falsche Tatsachenbehauptung der fünf Hamburger Abmahnanwälte
"Sämtliche Veröffentlichungen des Antragsgegners beinhalten diverse
persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte, falsche Tatsachenbehauptungen
und unzulässige Meinungsäußerungen" hat sich Richterin Simone
Käfer nicht zu eigen gemacht.