EV-Antrag von Jörg Nabert vom 09.12.2019


Am 04.12.2019 haben die fünf Senfft-Abmahnanwälte Joachim Kersten, Jörg Nabert, Matthies van Eendenburg, Franziska Oster und Julian Diefenbach von der Hamburger Abmahnkanzlei Senfft Kersten Nabert van Eendenburg eine von Franziska Oster unterzeichnete Abmahnung verschickt und die komplette Unterlassung aller Senfft-Dokumente auf der Website Chilling Effects gefordert. Siehe das Dokument Franziska-Oster-Abmahnung vom 04.12.2019 mit dem Faksimile der Abmahnung.

Am 09.12.2019 haben die fünf Senfft-Abmahnanwälte einen von Jörg Nabert unterzeichneten "Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung" beim Landgericht Hamburg gestellt, wobei sie aber nur noch die Unterlassung eines einzigen Senfft-Dokuments forderten, und zwar von Dokument senfft00.pdf. Siehe unten das Faksimile des Antrags auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung.

Am 10.12.2019 belehrte die Vorsitzende Richterin Simone Käfer von der 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg die fünf Senfft-Abmahnanwälte, daß die "komplette Anlage Ast 1" (= senfft00.pdf) "nicht untersagt werden kann". Siehe unten am Ende dieses Dokuments das Faksimile der Belehrung der Richterin Simone Käfer vom 10.12.2019.

Am 13.12.2019 haben die Senfft-Abmahnanwälte den "Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung" vom 09.12.2019 komplett zurückgenommen. Die kompletten Gerichtskosten aus dem "Gegenstandswert: 30.000,00 EUR" müssen die Senfft-Abmahnanwälte selbst bezahlen.

Zu allen weiteren Einzelheiten siehe die Dokumentation Weihnachtsaktion.


Antrag auf Erlass einer EV von Jörg Nabert, Seite 1

Antrag auf Erlass einer EV von Jörg Nabert, Seite 2

Antrag auf Erlass einer EV von Jörg Nabert, Seite 3

Antrag auf Erlass einer EV von Jörg Nabert, Seite 4

Antrag auf Erlass einer EV von Jörg Nabert, Seite 5

  Antrag auf Erlass einer EV von Jörg Nabert, Seite 6

Antrag auf Erlass einer EV von Jörg Nabert, Seite 7

Belehrung der Richterin Simone Käfer von 10.12.2019


Nach Erhalt der obigen Belehrung der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer haben die fünf Senfft-Abmahnanwälte Joachim Kersten, Jörg Nabert, Matthies van Eendenburg, Franziska Oster und Julian Diefenbach den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung komplett zurückgenommen, denn die falsche Tatsachenbehauptung der fünf Hamburger Abmahnanwälte "Sämtliche Veröffentlichungen des Antragsgegners beinhalten diverse persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte, falsche Tatsachenbehauptungen und unzulässige Meinungsäußerungen" hat sich Richterin Simone Käfer nicht zu eigen gemacht.


www.chillingeffects.de