Das verfassungsbeugende Landgericht Hamburg ist bekannt dafür, daß seine Präsidenten,
Richter und Urkundsbeamten seit Jahren die Zustellung von Klageschriften usw. verweigern, um zu vereiteln,
daß Betroffene sich verteidigen können.
Indem Hamburger Strafrichter unter Verstoß gegen die Verfassung (Art. 103 I GG) und gegen das
Verfahrensrecht (§ 201 StPO) die Zustellung von Anklageschriften verweigern, vereiteln sie,
daß Angeklagte sich verteidigen können.
Indem Hamburger Zivilrichter unter Verstoß gegen die Verfassung (Art. 103 I GG) und gegen das
Verfahrensrecht (§ 271 I ZPO) die Zustellung von Klageschriften verweigern, vereiteln sie,
daß Beklagte sich verteidigen können.
Die Tully-Dokumente beweisen, daß
Präsident Dr. Marc Tully
Präsident Bernd Lübbe
Vors. Richterin Simone Käfer
Vors. Richter Harald Schulz
Richterin Barbara Mittler
Richter Julius Kemper
Richterin Pia Böert
Richterin Dr. Saskia Erb
Richterin Filiz Topal
Richter Dr. Christopher Sachse
seit Jahren die Zustellung verweigern.
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